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Willkommen auf der Startseite der „IT-Altgerätebörse“
Mit der IT-Altgerätebörse stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Plattform für die Vermittlung von ausgesonderten bzw. auszusondernden IT-Geräten innerhalb der Bundesverwaltung zur Verfügung. Ziel ist es, die von einer Dienststelle nicht mehr benötigten IT-Geräte möglichst an einer anderen Stelle der Bundesverwaltung einzusetzen, wo ansonsten aus Steuermitteln neue Geräte erworben werden müssten.
Es werden ausschließlich IT-Geräte (z.B. Arbeitsplatzcomputer, Server, Notebooks, Peripheriegeräte, Netzwerkkomponenten, Computerzubehör und Telekommunikationsgeräte) vermittelt.
Dieser Online-Service richtet sich exklusiv an Stellen der Bundesverwaltung. Eine Vermittlung an Unternehmen oder Privatpersonen findet nicht statt.
Bevor Sie die IT-Altgerätebörse nutzen können, müssen Sie Ihre Behörde registrieren lassen. Klicken Sie hierzu bitte rechts auf den Button "Behörde registrieren" und füllen das Formular vollständig aus. Sie erhalten dann umgehend nähere Informationen sowie die Registrierungsunterlagen.
Für weitere Informationen zum Verfahren klicken Sie auf den Button "Bedingungen". Allgemeine Informationen über die Nutzungsdauer, die Aussonderung und zum gestuften Verwertungsverfahren für IT-Geräte können Sie dem KBSt-Brief 01/2004 der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt, www.kbst.bund.de) entnehmen.
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